Beitragsordnung

Beitragsordnung
Präambel:  
Der  Deutscher Ritter-Orden St. Peter & Paul wird als eingetragener Verein geführt. Er richtet seine Ordensregeln an der Zielsetzung der Internationalen Ritterschaften aus. Da diese Zielsetzung ohne finanzielle Mittel nicht erreicht werden kann, sieht die Vereinssatzung vor, dass der Vorstand eine Beitragsordnung erlassen kann. Diese Beitragsordnung ist nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu erlassen.

§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinsatzung des Vereins  „Deutscher Ritter-Orden St. Peter & Paul e.V“. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins „Deutscher Ritter-Orden von St. Peter & Paul e.V“ geändert werden.

§ 2 Beschlüsse
1.    Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und etwaige Umlagen.     Der Vereinsvorstand erstellt die Beitragsordnung nach Maßgabe der vorgenannten Beschlüsse. 
2.    Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
3.    Gezahlte Beträge, die über die in § 3 genannten Beiträge hinausgehen, werden als Spenden verbucht. 
§ 3 Beiträge
Beitragsklasse:     Mitgliedsform:         Beitragshöhe pro Jahr:
01                 pro Person              Euro 25,-
 
§ 4 Aufnahmegebühr
Gebührenklasse:     Mitgliedsform:         Aufnahmegebühr einmalig:
02                 pro Person              Euro 95,-

§ 5 Modalitäten
1.    Die Zahlung der Beiträge und Aufnahmegebühr erfolgt durch Überweisung auf das Vereinskonto zum 1. Januar eines jeden Jahres. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,- pro Mahnung erhoben.           
2.    Erfolgt die Aufnahme in den Verein nach dem 30.06. eines Jahres, erfolgt eine Berechnung von 50 % des Beitragssatzes.

§ 6 Vereinskonto  
Das Konto des Vereins wird geführt bei der Volksbank e.G. Hildesheim – Lehrte - Pattensen (Zweigstelle Gehrden).
Konto Inhaber: Deutscher Ritter-Orden St. Peter & Paul
IBAN: DE71 2519 3331 11130 73300
BIC:   GENODEF1PAT
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 7 Inkrafttreten dieser Beitragsordnung 
Die Beitragsordnung tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft. Sie ist anwendbar für alle Mitglieder, die nach dem 31. Dezember 2016 dem Verein beitreten.

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